Mediation:

Konflikte von bereits bestehenden oder von sich abzeichnenden Konfliktsituationen im privaten sowie geschäftlichen Umfeld auf Augenhöhe lösen.

 

Human-Concept - Business & Health ist spezialisiert auf folgende Gebiete der Konfliktbearbeitung:

  • WIRTSCHAFTSMEDIATION
  • KONFLIKTMANAGEMENT AM ARBEITSPLATZ
  • FAMILIENMEDIATION
  • MEDIATION IM ÖFFENTLICHEN BEREICH
  • SCHULMEDIATION

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten und begleiten Sie gerne bei der Konfliktlösung.

Was ist Mediation?

Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, in dem die Konfliktpartner selbstbestimmt rechtsverbindliche, zukunftsorientierte Lösungen - Regelungen entwickeln, bei der alle Seiten gewinnen. (Win-Win-Solution). Hierin werden sie von einem neutralen, fundiert ausgebildeten Dritten, dem Mediator, unterstützt. Seine Aufgabe besteht darin, mit geeigneten Kommunikations- und Verhandlungstechniken den Verständigungsprozess der Beteiligten zu fördern, zu führen und eine Klärung der Streitpunkte durch die Konfliktpartner herbeizuführen. Ziel der Mediation ist eine konfliktlösende Vereinbarung mit Bestand für die Zukunft.

Was kennzeichnet die Mediation?

Eigenverantwortung und Autonomie

Die Konfliktparteien besitzen selbst die größte Kompetenz, ihren Streit zu lösen.  Sie erarbeiten in eigener Verantwortung eine für sie maßgeschneiderte Lösung.  Der Mediator hat keine eigenen Entscheidungskompetenzen. Er unterstützt den Kommunikationsprozess und ist für die Art und Weise des Vorgehens im Verlaufe der Streitbeilegung verantwortlich. Er leitet die Parteien an, schnelle, flexible und auch kostengünstige Regelungen zu finden, von denen alle Seiten profitieren.

Offenheit und Informiertheit

Da die Mediation die Eigenverantwortung der Konfliktpartner in den Mittelpunkt stellt, ist es wichtig, dass die Medianden alle Tatsachen offen legen, die für die Lösung des Konflikts in der Mediation erheblich sind. Der Mediator achtet darauf, dass sich die Konfliktpartner zu allen Detailfragen des zu lösenden Konflikts informieren, in dem sie ggf. den Rat eines Fachmanns einholen.

Neutralität und Allparteilichkeit

Der Mediator setzt sich für die Interessen aller Konfliktpartner ein, er ist nicht nur neutral, sondern allparteilich. Er begibt sich nicht auf die Seite eines Konfliktpartners, sondern nimmt die Sichtweisen der Konfliktpartner gleichwertig und gleichmäßig wahr.

Freiwilligkeit

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Jede Seite kann sie zu jedem Zeitpunkt ohne Begründung abbrechen.

Vertraulichkeit

Weil die Mediation ein freiwilliges Verfahren ist, das auch jederzeit von einer Seite beendet werden kann, benötigen die Konfliktparteien Vertrauensschutz. Fakten, die die Medianten im Verlaufe der Mediation offen gelegt haben, dürfen daher nicht Dritten offenbart noch in einem gerichtlichen Verfahren gegen einen der an der Mediation Beteiligten verwendet werden. Mediatoren aus bestimmten Berufsgruppen, wie Rechtsanwälte und Psychologen, sind schon von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Konfliktpartner selbst vereinbaren zu Beginn einer Mediation vertraglich, die Vertraulichkeit zu wahren und nur gemeinsam den Mediator von seiner Schweigepflicht zu entbinden.

Anwendungsbereiche 

Familienmediation

Die Familienmediation ist in den 70er Jahren in den USA im Zusammenhang mit Sorgerechts- und Besuchsrechtsstreitigkeiten entwickelt worden und wird seitdem erfolgreich in Trennungs- und Scheidungsprozessen eingesetzt. In Deutschland hat sie sich seit Beginn der 80iger Jahre zunehmend etabliert.
Familienmediation betrifft in erster Linie die Regelung der Folgen von Trennung und Scheidung. Zu ihren inhaltlichen Anwendungsfeldern gehören:

  • Umgangs- und Sorgerechtsregelungen
  • Regelung von Unterhaltsfragen
  • Aufteilung gemeinsamen Vermögens  und der Alterssicherung
  • Regelung der Verhältnisse an der Ehewohnung
  • Aufteilung des Hausrats
  • Lösung der Trennungskonflikte nicht verheirateter Paare

Erbmediation

In fast 90 % aller Erbfälle hat der Erblasser seine Nachfolge weder durch Testament noch durch Erbvertrag geregelt. Folge ist oft heftiger Streit unter den Erben mit großer emotionaler Betroffenheit, der den Familienfrieden für Jahre zerstören kann. Ein anschließendes Gerichtsverfahren – teuer und langwierig - vertieft den Unfrieden.

Erbmediation zeigt als alternative Form der Streitbeilegung neue kreative und einvernehmliche Wege, zu einer interessengerechten Lösung für alle Beteiligten zu gelangen. Dies kann im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge geschehen, bei der der Erblasser mit Unterstützung eines Mediators und unter Einbeziehung aller Erben und Vermächtnisnehmer ein von allen getragenes Konzept erarbeitet und damit langwierige Erbstreitigkeiten vermeidet.

Aber auch wenn der Erbfall schon eingetreten ist, können Erbengemeinschaften mit den Mitteln der Erbmediation ein individuell auf sie zugeschnittenes Konzept erarbeiten, in dem alle Interessen gleichermaßen Berücksichtigung finden. Zunehmend wird Mediation auch zur Regelung von familiären Konflikten bei Unternehmensnachfolgen eingesetzt.

Wirtschaftsmediation

Im Wirtschaftsleben gewinnt die Mediation zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Unternehmen nutzen die Mediation als kostengünstiges und effizientes Instrument zur Konfliktbearbeitung. In den USA werden seit über 20 Jahren – insbesondere auch in der Wirtschaft – gute Erfahrungen mit alternativen Konfliktlösungsmethoden wie der Mediation gemacht. Forschungsergebnissen zufolge haben Mediationen eine Erfolgsquote zwischen 70 - 90%, d.h. sie erbringen einen großen betriebswirtschaftlichen Nutzen. Aus diesem Grunde bauen auch immer mehr Firmen Mediation als festen Bestandteil in ihr Konfliktregelungssystem ein.

Die Anwendungsbereiche der Wirtschaftsmediation sind vielfältig und betreffen sowohl den innerbetrieblichen Bereich als auch Konflikte zwischen Unternehmen und mit Dritten:

  • Konflikte am Arbeitsplatz, Teamkonflikte, Mobbing
  • Umstrukturierungskonflikte
  • Mitbestimmungskonflikte
  • Tarifkonflikte
  • Konflikte auf Managementebene
  • Gesellschafterkonflikte
  • Konflikte in Familienunternehmen, Unternehmensnachfolge
  • Konflikte zwischen Geschäftspartnern und Konkurrenzfirmen
  • Fusionen und Firmenübergänge
  • Störungen in Kunden/Lieferantenbeziehungen
  • Wettbewerbsstreitigkeiten

Mediation im öffentlichen Bereich

Das Einsatzgebiet der Mediation im öffentlichen Bereich erfasst Auseinandersetzungen im Planungs-, Umwelt- und Bauwesen, etwa bei Energie- abfall- oder verkehrspolitischen Vorhaben. Die Streitfälle sind gekennzeichnet durch die Beteiligung einer Vielzahl von Parteien mit divergierenden Interessen und die Komplexität der Konfliktthemen und –Konfliktgegenstände. Mediationen im öffentlichen Bereich finden häufig im Vorfeld von gesetzlich vorgeschriebenen Planungs- und Genehmigungsverfahren statt. Ziel sind die Beschleunigung oder Vermeidung von Verwaltungsverfahren und die Erreichung von allseits akzeptierten Lösungen.
Anwendungsbereiche können sein:

  • Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Umweltverträglichkeitsprüfungen
  • Raumordnungsverfahren
  • Bauleitplanung
  • Industrie an- und – Umsiedlung
  • Rekultivierungsvorhaben

Schulmediation

Schulmediation ist eine pädagogische Methode zur Konfliktregelung und zur Gewaltprävention zwischen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern. Ziel der Schulmediation ist es, den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, ihre Konflikte eigenverantwortlich zu regeln. Am Ende dieses Prozesses stehen sozialkompetente und verantwortungsbewusste Menschen sowie die Entlastung von Lehrkräften und Eltern. Am verbreitesten ist das Modell der Peer-Mediation, die Mediation durch Schülerinnen und Schüler, die an einem Training zum „Streitschlichter“ oder „Konfliktlotsen“ teilgenommen haben und die die Konfliktparteien bei der Regelung und Lösung ihrer Auseinandersetzungen tatkräftig unterstützen.
Ziel der Schulmediation ist es,

  • das soziale Klima an der Schule zu verbessern,
  • Teil der Gewaltprävention an Schulen zu sein,
  • die Lehrkräfte von Alltagskonflikten der Schüler zu entlasten,
  • Schülern durch Ausbildung zu Konfliktlotsen soziale Kompetenzen zu vermitteln,
  • Toleranz und Konfliktfähigkeit zu fördern.

Täter-Opfer-Ausgleich

Beim Täter-Opfer-Ausgleich erhalten Opfer und Täter Gelegenheit, ihren Konflikt unter Mitwirkung eines unbeteiligten Dritten – des Mediators – außergerichtlich zu regeln und sich über eine Wiedergutmachung zu verständigen. Er ist seit längerer Zeit schon in Strafprozessordnung und Strafgesetzbuch verankert. Zu kennzeichnenden Elementen des Täter-Opfer-Ausgleichs gehören Schadenswiedergutmachung, und Konfliktausgleich, im günstigsten Fall auch die dauerhafte Versöhnung zwischen den Beteiligten.

Die unmittelbare Gegenüberstellung im Gespräch hilft den Beteiligten, die Straftat aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu sehen und die emotionale Seite des Konflikts aufzuarbeiten. Der Täter soll darüber hinaus für die beim Opfer hervorgerufenen Folgen seiner Straftat sensibilisiert werden und  von der Begehung weiterer Straftaten abgehalten werden.
Der Täter-Opfer-Ausgleich umfasst regelmäßig

  • Konfliktberatung und/oder –Schlichtung,
  • eine Vereinbarung über die Wiedergutmachung,
  • die Berücksichtigung der Bemühungen des Täters im Strafprozess.